Was ist Mediation?

„Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien – teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.“

Mediation ist ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die für beide Seiten ein Miteinander wieder ermöglicht.

Der Zeitrahmen eines Mediationsverfahrens ist nicht festgelegt sondern wird zwischen Mediator und den Mandanten im Laufe des Verfahrens regelmäßig überprüft und festgelegt.

Das Mediationsverfahren kann jederzeit durch einen der Mandanten beendet werden. Der Mediator seinerseits wird das Verfahren nur bei Einverständnis aller beteiligten Mandanten beenden.

Vor Beginn des Mediationsverfahrens wird von den beteiligten Mandanten und dem Mediator eine Mediationsvereinbarung unterzeichnet, in der Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die innerhalb des Verfahrens den Beteiligten bekannt werden, vereinbart wird.

Das Mediationsverfahren findet in gemeinsamen Sitzungen statt. Einzelgespräche zwischen Mediator und einzelnen Mandanten erfolgen nur bei ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten.

Am 26.7.2012 ist in Deutschland ein Mediationsgesetz in Kraft getreten, welches wir nachfolgend vorgestellen.

Mediations-Gesetz

1. Warum ein Mediationsgesetz in Deutschland?
Das Europäische Parlament veröffentlichte 2008 die „Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“.

Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wobei die Wahl der Form und Mittel den Ländern überlassen bleibt.

Deutschland hat die Umsetzungspflicht zum Anlass genommen, den Geltungsbereich des Gesetzes auch in Bezug auf nationale Streitigkeiten auszuweiten.

Das Mediationsgesetz ist am 26.7.2012 in Kraft getreten.

 

2. Was regelt das Mediationsgesetz? * Das Mediationsgesetz finden Sie am Ende des Beitrags.
Das Gesetz ist überschaubar, es enthält in Artikel 1 neun Paragraphen. (Die Artikel 2-8 ändern Normen in verschiedenen Gerichtsverfahrensgesetzen, so z.B. in der Zivilprozessordnung oder im Arbeitsgerichtsgesetz.)Die vier relevanten Paragraphen steIlen wir hier vor. Im wesentlichen umfassen diese Normen:

  • Eine Legaldefinition des Begriffes Mediation und Mediator, § 1 o Die wesentlichen Aufgaben und Rechte eines Mediators, § 2
  • Pflichten und Tätigkeitsverbote des Mediators, §§ 3 und 4

Der Ablauf eines Mediationsverfahren ist nicht gesetzlich definiert worden. Die Verfahrensregeln und der Verfahrensablauf unterliegen der Autonomie der Parteien. Das Gesetz macht es möglich, in einem Mediationsverfahren individuell verschiedene Techniken und Werkzeuge einzusetzen, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Durch das Mediationsgesetz werden die Gesetze zur Regelung des gerichtlichen Verfahrens verändert, z.B. wird der Güterichter eingeführt. Dies ist ein nicht entscheidungsbefugter Richter, der für den Versuch einer gütlichen Einigung alle Methoden der Konfliktbeilegung, einschließlich der Mediation einsetzen kann.

 

Mediationsgesetz als PDF